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Die Vorsorge

Sterbegeld

Das Sterbegeld war eine Geldleistung, die die Aufwendungen der Bestattung einer/eines Verstorbenen ersetzen sollte. Es war bis 2004 insbesondere eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und ist dort im Laufe der Zeit immer mehr reduziert und schließlich ganz abgeschafft worden. Lediglich in in der Beamtenversorgung besteht es noch fort.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zwar kein ausgewiesenes Sterbegeld. Aber: War der Verstorbene in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, so wird im ersten Vierteljahr Witwen- oder Witwerrente nicht nur in Höhe von 25 bzw. 60 oder 55 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten sondern 100 Prozent gezahlt.

Arbeitgeber

In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber (vor allem im öffentlichen Dienst) beim Tod eines Betriebsangehörigen eine Sterbebeihilfe. Im Zweifel gibt der Arbeitsvertrag darüber Auskunft.

Beamtenversorgung

​Abkömmlinge und Ehegatten von Beamten oder Ruhestandsbeamten erhalten nach deren Tod nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz [2] ein Sterbegeld in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes.

Gesetzliche Unfallversicherung

Verstirbt ein Versicherter an den Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit, erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Es kommt also weder auf die Höhe des Arbeitsverdienstes des Verstorbenen noch auf die Höhe der tatsächlichen Bestattungskosten an.

Private Versicherungen

Ist ein privat Unfallversicherter durch einen Unfall ums Leben gekommen, wird Sterbegeld gezahlt. Dieses entspricht der vereinbarten Versicherungssumme. Das Geld gibt es auch dann, wenn ein Arbeits-, Studenten-, Schüler- oder Kindergarten-Unfall die Todesursache war und aus der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls Sterbegeld zusteht. Die private Krankenversicherung zahlt kein Sterbegeld.

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